Nutzungsbedingungen
der Clayfield Services GmbH für die Bereitstellung des Zugangs zu Lexlane.
Stand: Juli 2026
Clayfield Services GmbH, Oderberger Str. 21, 10435 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 285884 B, vertreten durch Niklas Lechner und Jens Christopher Hildebrandt („Clayfield Services“), und der vertragschließende Rechtsanwalt bzw. die Kanzlei („Anwalt“) schließen den folgenden Vertrag.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für die Bereitstellung des Zugangs zu Lexlane durch Clayfield Services. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Kanzleien. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Anwalts gelten nicht, es sei denn, Clayfield Services stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Clayfield Services betreibt unter der Bezeichnung „Lexlane“ eine technische Gateway-, Routing- und Steuerungsinfrastruktur für die Nutzung ausgewählter KI-Modelle und Modellanbieter. Lexlane ermöglicht es dem Anwalt, kompatible KI-Clients und agentische Arbeitsumgebungen über eine von Clayfield Services bereitgestellte Konfiguration mit freigegebenen Modellendpunkten und, soweit bereitgestellt, MCP-Servern, Skills und Nutzungsvorgaben zu verbinden. Derzeit unterstützt Lexlane die Anbindung der Desktop-Anwendung Claude Cowork (Anthropic PBC); Clayfield Services unterstützt den Anwalt auf Wunsch bei deren Einrichtung. Der jeweils tatsächlich bereitgestellte Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung; ein darüber hinausgehender Ausbau ist unverbindlich.
(2) Lexlane umfasst insbesondere den Betrieb der technischen Anbindung an unterstützte Modell- und Infrastrukturprovider, das Routing von Modellaufrufen, die Verwaltung von Zugriffs- und Nutzungsvorgaben, soweit bereitgestellt die zentrale Verwaltung unterstützter MCP-Server und Skills sowie die technische Abrechnung der hierüber ausgelösten Nutzung. Die Modellaufrufe werden nach Maßgabe der vereinbarten Konfiguration über die jeweils freigegebenen Provider, insbesondere über Amazon Bedrock in einer Region innerhalb der Europäischen Union, verarbeitet. Mandatsinhalte (Eingaben, Antworten, Dateien und Gesprächsverlauf) verbleiben lokal auf dem Endgerät des Anwalts; sie durchlaufen das Gateway lediglich flüchtig, werden nicht gespeichert und nicht an Anthropic übermittelt.
(3) Die Einrichtung erfolgt im Selbstbedienungsverfahren. Clayfield Services stellt eine Konfiguration nebst Anleitung bereit und unterstützt den Anwalt auf Wunsch bei der Einrichtung; eine bestimmte Einrichtungs-, Installations- oder Integrationsleistung wird nicht geschuldet.
(4) Clayfield Services leistet technischen Support zur Beseitigung von Funktionsstörungen des bereitgestellten Zugangs nach besten Kräften während üblicher Geschäftszeiten; feste Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten werden nicht zugesichert. Nicht geschuldet sind Schulung, individuelle Anpassung sowie Rechts- oder Fachberatung.
(5) Die unterstützten KI-Modelle, Modellanbieter und Drittanwendungen werden von dem jeweiligen Anbieter in dessen Verantwortung betrieben und unterliegen dessen Bedingungen. Clayfield Services hat auf deren Funktionsumfang und Verfügbarkeit keinen Einfluss und schuldet diese nicht. Der Anwalt beachtet die Nutzungsrichtlinien dieser Anbieter.
§ 3 Vertragsschluss
Die Darstellung des Angebots stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs durch Clayfield Services oder mit Annahme einer Bestellung des Anwalts zustande.
§ 4 Zugangsdaten und Pflichten des Anwalts
(1) Der Anwalt hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Eine Weitergabe der Zugangsdaten ist unzulässig.
(2) Der Anwalt ist für die technischen Voraussetzungen des Zugriffs (insbesondere ein geeignetes Endgerät und eine funktionierende Internetverbindung) selbst verantwortlich.
(3) Da Mandatsinhalte lokal auf seinem Endgerät verbleiben, ist der Anwalt für deren Sicherung sowie für den Schutz des Endgeräts (insbesondere Geräteverschlüsselung und Zugriffsschutz) selbst verantwortlich.
§ 5 Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen
(1) Clayfield Services räumt dem Anwalt ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung des bereitgestellten Zugangs für eigene berufliche Zwecke ein.
(2) Der Anwalt darf den Zugang nicht Dritten überlassen, weiterverkaufen oder vermieten, nicht zur Entwicklung gleichartiger Dienste nutzen und nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering), soweit nicht zwingendes Recht dies gestattet.
(3) Unzulässig ist eine Nutzung unter Verstoß gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter, eine missbräuchliche Nutzung sowie eine automatisierte Massennutzung. Der Anwalt nutzt den Zugang nicht für nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) verbotene oder als Hochrisiko eingestufte Zwecke.
(4) Der Anwalt darf über den Zugang nur Inhalte verarbeiten, zu deren Nutzung er berechtigt ist und die nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Er ist für die von ihm verarbeiteten Inhalte verantwortlich.
§ 6 Einhaltung der Vorgaben von Anthropic und Amazon Web Services; Freistellung
(1) Die Nutzung des Zugangs erfolgt technisch über die von Clayfield Services unterhaltene Anbindung an Amazon Bedrock und die darüber bezogenen Modelle von Anthropic. Der Anwalt hält bei der Nutzung die Nutzungsrichtlinien (Usage Policy) von Anthropic sowie die für Amazon Bedrock geltenden Bedingungen und Richtlinien von Amazon Web Services in ihrer jeweils geltenden Fassung ein. Die maßgeblichen Vorgaben sind insbesondere die Anthropic Usage Policy (anthropic.com/legal/aup), die AWS Acceptable Use Policy (aws.amazon.com/aup) sowie die AWS-Bedingungen für Drittanbietermodelle (aws.amazon.com/legal/bedrock/third-party-models).
(2) Unbeschadet des § 5 ist dem Anwalt insbesondere untersagt, den Zugang zu nutzen, um (a) Schadsoftware, Schadcode oder Mittel zur Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen zu erzeugen oder zu verbreiten, (b) unerbetene Massenkommunikation, Spam oder betrügerische, irreführende oder belästigende Inhalte zu erstellen oder zu verbreiten, (c) Inhalte zu erzeugen oder zu verbreiten, die Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen, oder (d) den Zugang in einer Weise zu nutzen, die gegen die Vorgaben nach Absatz 1 verstößt. Diese Beschränkungen geben die Pflichten wieder, die Clayfield Services gegenüber Anthropic und Amazon Web Services treffen.
(3) Verstößt der Anwalt gegen Absatz 1 oder Absatz 2, stellt er Clayfield Services von allen Ansprüchen, Forderungen, Sanktionen und sonstigen Nachteilen frei, die Anthropic, Amazon Web Services oder sonstige Dritte gegenüber Clayfield Services wegen dieses Verstoßes geltend machen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anwalt den Verstoß nicht zu vertreten hat.
(4) Verlangt Anthropic oder Amazon Web Services von Clayfield Services die Sperrung oder Beschränkung des Zugangs des Anwalts, oder liegt ein Verstoß nach Absatz 1 oder Absatz 2 vor, kann Clayfield Services den Zugang nach Maßgabe des § 11 (Sperrung) sperren oder beschränken.
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung besteht aus zwei Bestandteilen: einer festen monatlichen Servicegebühr von 49 EUR für die Bereitstellung und den Betrieb des Zugangs sowie den nutzungsabhängigen Entgelten für die in Anspruch genommene Modellnutzung (Token).
(2) Die nutzungsabhängigen Entgelte entsprechen den Preisen, die Anthropic für die Nutzung seiner Modelle über Amazon Bedrock berechnet, und werden in unveränderter Höhe ohne Aufschlag an den Anwalt weitergegeben. Clayfield Services erhebt auf diese Entgelte keine Marge; die Vergütung von Clayfield Services für die eigene Leistung besteht ausschließlich in der Servicegebühr nach Absatz 1.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Die nutzungsabhängigen Entgelte werden über ein vom Anwalt im Voraus aufzuladendes Guthaben (Prepaid-Guthaben) abgerechnet. Der Anwalt lädt das Guthaben in Euro auf. Da die Anbieter in US-Dollar abrechnen, wird das aufgeladene Euro-Guthaben im Zeitpunkt der Aufladung zu dem zu diesem Zeitpunkt geltenden marktüblichen Referenzwechselkurs in ein US-Dollar-Guthaben umgerechnet; ein Aufschlag auf den Wechselkurs wird nicht erhoben. Die in Anspruch genommene Modellnutzung wird laufend von diesem Guthaben abgezogen.
(5) Reicht das Guthaben nicht aus, kann die weitere Modellnutzung bis zur erneuten Aufladung ausgesetzt werden; eine bereits begonnene Anfrage wird abgeschlossen. Die Pflicht zur Zahlung der Servicegebühr nach Absatz 1 bleibt hiervon unberührt.
(6) Die Servicegebühr ist monatlich im Voraus fällig. Die Zahlung der Servicegebühr und die Aufladung des Guthabens erfolgen über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Anwalt hinterlegt hierfür ein gültiges Zahlungsmittel und ermächtigt Clayfield Services, die fälligen Beträge über Stripe einzuziehen. Rechnungen werden elektronisch gestellt.
(7) Bei Beendigung des Vertrags wird ein nicht verbrauchtes Prepaid-Guthaben dem Anwalt erstattet. Bereits in Anspruch genommene Modellnutzung und die für den laufenden Monat angefallene Servicegebühr werden nicht erstattet.
(8) Gerät der Anwalt mit der Zahlung der Servicegebühr in Verzug, ist Clayfield Services berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen und den Zugang nach Maßgabe des § 11 vorübergehend zu sperren. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
(9) Clayfield Services ist berechtigt, die Servicegebühr mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und teilt dies mindestens 30 Tage im Voraus in Textform mit. Ändern sich die von Anthropic oder Amazon Web Services berechneten Preise, ändern sich die nutzungsabhängigen Entgelte entsprechend, ohne dass es einer gesonderten Ankündigung durch Clayfield Services bedarf. Das Recht des Anwalts zur Kündigung nach § 10 bleibt unberührt.
§ 8 Verfügbarkeit, Gewährleistung und Wartung
(1) Clayfield Services bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Zugangs, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Dies gilt insbesondere für Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs von Clayfield Services liegen, sowie für die Leistungen von Anthropic und Amazon Web Services.
(2) Clayfield Services kann den Zugang für planmäßige Wartung vorübergehend einschränken und kündigt dies, soweit möglich, im Voraus an.
(3) Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften; die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a BGB) ist ausgeschlossen. Der Anwalt zeigt Störungen unverzüglich an.
(4) Clayfield Services gewährleistet nicht die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der durch die genutzten KI-Modelle erzeugten Ergebnisse. Die fachliche und berufsrechtliche Verantwortung für die Verwendung der Ergebnisse verbleibt beim Anwalt.
§ 9 Haftung
(1) Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Verletzung einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Clayfield Services unbeschränkt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Clayfield Services nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anwalt regelmäßig vertraut. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach Art. 82 DSGVO sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können zum Ende eines jeden Abrechnungsmonats mit einer Frist von sieben Tagen kündigen; andernfalls verlängert er sich um je einen weiteren Monat.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, für Clayfield Services insbesondere bei Zahlungsverzug trotz Nachfrist oder bei missbräuchlicher Nutzung.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail) oder können über die bereitgestellte Funktion erklärt werden.
(4) Mit Beendigung endet das Nutzungsrecht. Die bei Clayfield Services gespeicherten Zugangs- und Nutzungsdaten des Anwalts werden innerhalb von 48 Stunden gelöscht. Mandatsinhalte sind nicht betroffen, da sie ausschließlich lokal beim Anwalt liegen.
§ 11 Sperrung
(1) Clayfield Services kann den Zugang vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diesen Vertrag oder geltendes Recht bestehen oder bei Zahlungsverzug. Clayfield Services teilt die Sperrung und ihren Grund unverzüglich mit und hebt sie auf, sobald der Grund entfällt.
(2) Bei einem Verstoß gegen § 6 oder wenn Anthropic oder Amazon Web Services die Sperrung oder Beschränkung des Zugangs verlangen, kann Clayfield Services den Zugang auch ohne vorherige Ankündigung sperren oder beschränken, soweit dies zur Abwendung von Nachteilen erforderlich ist. Clayfield Services unterrichtet den Anwalt unverzüglich und hebt die Maßnahme auf, sobald ihr Grund entfällt. Eine Haftung für Nachteile aus einer berechtigten Sperrung besteht nicht; § 9 bleibt im Übrigen unberührt.
§ 12 Datenschutz
Soweit Clayfield Services personenbezogene Daten im Auftrag des Anwalts verarbeitet, geschieht dies auf Grundlage des Vertrags zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der mit Vertragsschluss einbezogen wird (Vertrag zur Auftragsverarbeitung).
§ 13 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei mit angemessener Sorgfalt und nutzen sie nur im Rahmen dieses Vertrags. Die Verschwiegenheitspflichten von Clayfield Services gegenüber dem Anwalt im Hinblick auf das Mandantengeheimnis ergeben sich gesondert aus der Zusatzvereinbarung für Berufsgeheimnisträger.
§ 14 Änderung der Bedingungen
(1) Clayfield Services kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte technische oder rechtliche Verhältnisse erforderlich ist und den Anwalt nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der Preise sind hiervon ausgenommen und richten sich nach § 7 Absatz 9.
(2) Clayfield Services teilt Änderungen mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Anwalt nicht innerhalb von vier Wochen, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag nach § 10 kündigen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Anwalt Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
